Einkünfte aus Dienstleistungsschecks

Einkünfte aus Dienstleistungsschecks

Einkünfte aus Dienstleistungsschecks stellen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit dar. Diese Einkünfte sind grundsätzlich steuerpflichtig, und zwar sechs Siebentel als laufende Bezüge und ein Siebentel als sonstige Bezüge. Diese Einkünfte fließen in dem Jahr zu, in dem sie vom Dienstleistungsscheck-Kompetenzzentrum ausgezahlt werden. Egal ist wann der Zeitpunkt der Dienstleistung war.

Beträgt das gesamte steuerpflichtige Einkommen im Jahr maximal 12.000 Euro, dann bleiben auch darin enthaltenen Einkünfte aus Dienstleistungsschecks steuerfrei.