Zinsersparnis bei Arbeitgeberdarlehen

Zinsersparnis bei Arbeitgeberdarlehen

Der Prozentsatz gem § 5 Abs. 2 der Sachbezugswerte-VO für Zinsenersparnisse bei unverzinslichen oder zinsverbilligten Gehaltsvorschüssen und Arbeitgeberdarlehen ist für 2018 auf 0,5 % (bisher 1%) herabgesetzt worden.
Zinsverbilligte und unverzinsliche Gehaltsvorschüsse bzw. Arbeitgeberdarlehen sind nach § 3 Abs. 1 Z 20 Einkommensteuergesetz (EStG) bis zu einem Betrag von 7.300 Euro/Jahr von der Einkommensteuer befreit. Wird dieser Betrag allerdings überschritten, ist ein Sachbezug nach § 5 Abs 2 Sachbezugswerteverordnung anzusetzen.