VwGH zur Eigenheimdefinition bei ImmoESt-Steuerbefreiung
Der VwGH beschränkt die Befreiung von der Immobilienertragsteuer beim Verkauf des Hauptwohnsitzes (Eigenheim) auf den bebauten Grundstücksteil. Das Gericht verweist auf ein Ausmaß, welches „üblicherweise“ als Bauplatz notwendig ist. Der VwGH ist somit strenger als das Finanzamt selbst, welches eine Freigrenze bis 1.000 m² erachtet!
Soweit die vom Steuerpflichtigen verkaufte Grundstücksfläche die Größe eines für ein Eigenheim üblichen Bauplatzes übersteigt, ist der Verkauf somit steuerpflichtig und unterliegt der ImmoESt.