Begünstigungen für Feste politischer Parteien sind nicht verfassungswidrig

Der VfGH erklärte die gewerberechtlichen sowie steuerrechtlichen Begünstigungen für kleine Vereinsfeste politischer Parteien, die mit EU-AbgÄG 2016 eingeführt worden, als nicht verfassungswidrig. Diese liegen im Rahmen des rechtspolitischen Gestaltungspielraumes des Gesetzgebers und er verfolgt damit „ein im öffentlichen Interesse gelegenes Ziel, nämlich politische Parteien wegen ihrer Bedeutung für die demokratische Willensbildung zu fördern“.