Regierungsprogramm 2018 – 2022

Was hat die neue Regierung in den nächsten 5 Jahren geplant?

  • Zusammenführen der „UGB-Bilanz“ und die „Steuerbilanz“ zu einer „Einheitsbilanz“, nur noch ein Betriebsvermögensvergleich
  • Reduktion der Einkunftsarten
  • Tarifreform und damit Senkung der Abgabenbelastung, insbesondere für Bezieher kleiner und mittlerer Einkommen
  • Vereinfachung der steuerlichen Gewinnermittlung bei Personengesellschaften (Mitunternehmerschaften)
  • „Abzugsfähigen Privatausgaben“ anstelle von Sonderausgaben und außergewöhnlicher Belastung
  • Einführung eines „Familienbonus Plus“ in Form eines Abzugsbetrages von EUR 1.500 pro Kind und Jahr und dadurch Reduktion der Steuerlast um bis zu EUR 1.500 p.a., jedoch keine Auszahlung einer Negativsteuer
  • Reduktion des Körperschaftsteuersatzes
  • Wiederherstellung der Regelung zur Einlagenrückzahlung (im Sinne des § 4 Abs. 12 EStG in der Fassung vor der Steuerreform 2015/2016)
  • Angleichung der steuerlichen Abschreibung von abnutzbaren Anlagegütern an das Unternehmensgesetzbuch im betrieblichen Bereich, z.B. degressive Abschreibung
  • Erleichterung von Betriebsübergaben in der Familie
  • Der ab 01.05.2016 geltende Umsatzsteuersatz von 13 % für Übernachtungen wird wieder auf 10 % abgesenkt

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