Regierungsprogramm 2017-2018
Die Bundesregierung hat ein neues Arbeitsprogramm für 2017/2018 beschlossen. Im Bereich Steuern und Abgaben sind nachfolgende Eckpunkte vorgesehen. Die Umsetzung durch Gesetzesentwürfe und den nachfolgenden parlamentarischen Prozesse sind abzuwarten:
Die (steuerlichen) Eckpunkte des neuen Regierungsprogramms sind:
- Erstattung von 50% der Lohnnebenkosten für jeden weiteren neuen Mitarbeiter für die nächsten 3 Jahre. Die Abwicklung soll über das AWS erfolgen und ab dem 1. Juli 2017 starten.
- Ausweiten der Werbeabgabe auf den Online-Bereich und Senken des Steuersatzes.
- Ausgleichen der kalten Progression, indem ab einer Inflation von 5 % die ersten beiden Tarifstufen (0-11.000 Euro und 11.000 bis 18.000 Euro Einkommen) automatisch indexiert werden (ab 2019)
- Halbieren der Flugabgabe ab 1. Jänner 2018.
- Der Entgeltfortzahlungszuschuss soll für Unternehmen bis 10 Mitarbeiter auf 75% erhöht werden (ab 1. Juli 2017).
- Erhöhen der Forschungsprämie von 12 % auf 14 % (ab 2018)
- Investitionsförderung durch eine vorzeitige Abschreibung iHv 30% für Investitionen von Unternehmen mit über 250 Mitarbeitern. Begünstigt sind Investitionen in körperliche Anlagegüter, zB Maschinen, ausgenommen sind insbesondere Gebäude und PKW (geplant nur für Investition zwischen 1.3. bis 31.12.2017)
Das Maßnahmenpaket kostet rund 4 Milliarden Euro. Wie die Gegenfinanzierung erfolgen soll, steht jedoch noch nicht im Regierungsprogramm. Fest steht nur, dass keine Vermögenssteuern (Erbschafts- und Schenkungssteuer) eingeführt werden, bzw. keine Steuererhöhungen auf Vermögen (Grundsteuer) erfolgen sollen.