Investitionszuwachsprämie ab 2017

Werden heuer Investitionen getätigt welche über dem Durchschnitt der letzten drei Jahre liegen, dann wird eine Förderung gewährt welche zwischen 10 und 15% des Zuwachses beträgt. Dafür gilt es aber bestimmte Regeln einzuhalten. Der Antrag ist an die AWS (Austria Wirtschaftsservice) zu stellen und unbedingt vor Beginn der Investition abzugeben. Gefördert werden auch nur ungebrauchte Anlagen (keine Vorführgeräte), keine Kraftfahrzeuge, keine Software, keine Grundstücke, keine Finanzanlagen, usw.

Die Anträge können zwischen 9. Jänner 2017 und 31. Jänner 2018 eingereicht werden und bis zur Ausschöpfung des Fördertopfes abgerechnet, eine Bestätigung des Steuerberaters über die Investitionen der letzten drei Jahre ist ebenso vorzulegen.

Informationen und Vorlagen finden Sie unter Downloads.