Steuertermin 30.9.?

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All jene Arbeitnehmer und Pensionisten, die entweder von mehreren Arbeitgebern oder pensionsauszahlenden Stellen Bezüge erhalten haben, oder bei denen ein Alleinverdienerabsetzbetrag oder ein erhöhter Pensionistenabsetzbetrag bei der Lohnverrechnung zu Unrecht berücksichtigt wurde, müssen bis 30.9. ihre Arbeitnehmerveranlagung  einreichen. Die mit der Steuerreform 2015/2016 vorgesehene antragslose Arbeitnehmerveranlagung gilt erst für Veranlagungen ab dem Jahre 2016 im Falle einer Gutschrift.