Termin Firmenbuch

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Grundsätzlich sind die Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften innerhalb von 9 Monaten nach dem Bilanzstichtag durch Einreichung in elektronischer Form beim Firmenbuch offen zu legen. Am 30. September 2016 endet daher die Frist zur elektronische Einreichung des Jahresabschlusses von Kapitalgesellschaften für den Regelbilanzstichtag 31. Dezember 2015!

Wird die Verpflichtung zur Einreichung nicht fristgerecht erfüllt, droht eine automatische Zwangsstrafe beginnend mit 700, die jedem Geschäftsführer und auch der Gesellschaft selbst vorgeschrieben und auch mehrmals (im Zweimonatsrhythmus) verhängt werden kann. Organe von mittelgroßen Kapitalgesellschaften müssen sogar mit einer Strafe von bis zu € 2.100 rechnen.