Reisen mit Bargeld

Alle Personen, die mit Barmitteln im Wert von 10.000 Euro oder mehr in die EU einreisen oder aus der EU ausreisen, müssen diesen Betrag beim Zoll anmelden. Diese Maßnahme die03D22030nt der Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und anderen illegalen Handlungen.

Erfolgt keine Anmeldung oder eine Falschmeldung, können die Barmittel sichergestellt oder einbehalten werden. Es kann auch ein Bußgeld verhängt werden.