Ferialpraktikanten

BewerbungMit Beginn der Sommerferien werden wieder zahlreiche Praktikanten beschäftigt. Beim Ferialpraktikanten ist zu unterscheiden ob es  sich um einen Ferialarbeitnehmer oder um einen Volontär handelt.

Beim Volontär steht der Ausbildungszweck im Vordergrund. Es werden nicht vorrangig Arbeitsleistungen im Interesse des Betriebsinhabers erbracht. Es liegt keine persönliche Leistungspflicht oder Weisungsgebundenheit hinsichtlich der Arbeitszeit oder des Arbeitsortes vor, weiters fehlt eine Eingliederung in die Betriebsorganisation.

Ist der Ferialpraktikant hingegen weisungsgebunden und in den Betrieb voll integriert, handelt es sich um einen Ferialarbeitnehmer. Es liegt ein Arbeitsverhältnis vor, wobei alle arbeits- und sozialrechtlichen Vorschriften anzuwenden (Anspruch auf Sonderzahlungen,Urlaub etc.) sind.

EMPFEHLUNG: Schließen Sie in jedem Falle eine schriftliche Vereinbarung ab. Vorlagen und weitere Informationen dazu erhalten Sie bei uns. Die Anmeldung ist auch in diesem Falle vor Arbeitsantritt vorzunehmen!