Nationalrat beschließt Entfall der Mietvertragsgebühr bei Wohnungsmiete

Nationalrat beschließt Entfall der Mietvertragsgebühr bei Wohnungsmiete

Das Plenum des Nationalrates folgte der Empfehlung des Finanzausschusses und hat am 12. Oktober 2017 den Entfall der Mietvertragsgebühr für Verträge zur Wohnungsmiete beschlossen. Die Abschaffung der Mietvertragsgebühr bei Wohnungsmiete tritt am Tag nach der Kundmachung im Bundesgesetzblatt in Kraft, dies wird – laut BMF- voraussichtlich Anfang November sein.

Mietverträge über Wohnraum, die ab dem 11. November 2017 abgeschlossen wurden, sind von der Gebühr gemäß § 33 TP 5 Gebührengesetz generell befreit. Bis zu diesem Tag abgeschlossene Wohnungsmietverträge sind unverändert gebührenpflichtig.