Energieabgabenvergütung

Energieabgabenvergütung für die Jahre 2011 – 2014 neuerlich vor dem EuGH:

Die Entscheidung im VwGH-Verfahren (Ro 2016/15/0041) über den Ausschluss der Dienstleistungsbetriebe auf Rückvergütung der Energieabgaben ab 2011 wird weiterhin auf sich warten lassen (Vorinformationen siehe FS-Newsletter vom 5.12.2016 und davor). Der VwGH hat in diesem Verfahren nun beschlossen, dem EuGH neuerlich mehrere Fragen zur unionsrechtlichen Deckung der Einschränkung der Energieabgabenvergütung auf Produktionsbetriebe gem. Budgetbegleitgesetz 2011 vorzulegen. Insbesondere stellt sich die Frage, ob die Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung 2014 der EU-Kommission geeignet ist, die im Jahr 2011 in Österreich vom Parlament beschlossene Einschränkung abzudecken.