Wie ist der Becherpfand zu behandeln?

 

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Durch die Einführung der Registrierkassenpflicht entstehen viele Fragen. Auch der gewohnte „Häferleinsatz“ führt zu Unsicherheit. Durchläufer oder Umsatz mit 0%?, oder…?

Das Finanzamt hat dazu nun eine Klarstellung herausgegeben:

Solange nicht feststeht ob der Becher retourniert wird, ist das Becherpfand gleich zu behandeln wie der Verkauf des Bechers bzw. wie ein Teil des Getränkeverkaufes. Es besteht auch Belegerteilungspflicht für den Gesamtumsatz (Becher und Getränk).

Die Auszahlung des Becherpfandes im Zuge der Rückgabe des Bechers ist dann als negativer Umsatz oder Stornobuchung zu erfassen.

Der einzige Nutznießer davon ist die Papierindustrie 😄