Prämie für Anschaffung einer Registrierkasse
Wer im Zeitraum zwischen dem 1. März 2015 und 31. März 2017 ein Kassensystem anschafft oder umrüstet, kann eine Sofortabschreibung der Anschaffungs- oder Umrüstungskosten und eine Prämie in Anspruch nehmen.
Die Prämie steht bei Anschaffung eines neuen oder Umrüstung eines schon bestehenden Aufzeichnungssystems zu. Sie bezieht sich auf jede einzelne Erfassungseinheit (Registrierkasse, Eingabestation), der eine Signaturerstellungseinheit zugeordnet wird.
Die Prämie beträgt 200 Euro pro Erfassungseinheit. Abweichend davon beträgt die Prämie im Falle eines elektronischen Kassensystems, das über mehrere Eingabestationen verfügt, zumindest 200 Euro pro Kassensystem, maximal aber 30 Euro pro Eingabestation. Dies bedeutet, dass bei einem Kassensystem mit bis zu sechs Eingabestationen jedenfalls eine Prämie von 200 Euro geltend gemacht werden kann. Ab sieben Eingabestationen bemisst sich die Prämie für das Kassensystem nach der Zahl der Eingabestationen (zB 7 Eingabestationen x 30 Euro = 210 Euro Prämie).
Die Prämie ist mit dem Formular E 108c in einer Gesamtsumme für alle Anschaffungen und/oder Umrüstungen des jeweils betroffenen Jahres (2015, 2016 oder 2017) zu beantragen.