Import von Autos aus dem EU-Ausland

mercedes-406290_640Wird ein Auto importiert und erstmalig in Österreich zugelassen, fällt die Normverbrauchsabgabe (NoVA) und unter Umständen auch Erwerbsteuer an. Für „neue Fahrzeuge“ mit weniger als 6.000 Km Laufleistung und die nicht älter als 6 Monate sind, ist die Erwerbsteuer in Österreich zu entrichten.

Beide Abgaben sind vor der Zulassung beim Infocenter des zuständigen Finanzamtes in bar zu entrichten. Erst nach der Entsperrung in der Zulassungsdatenbank kann die Anmeldung erfolgen.