Vorsteuerabzug aus Dienstreisediäten – Änderung mit 1.5.2016

Durch die Erhöhung des Steuersatzes für die Beherbergung von 10% auf 13% sind in den Reisekostenabrechnungen der Arbeitnehmer die Vorsteuern aus den Reisekostenabrechnungen ab 1. Mai 2016 getrennt auszuweisen. Bei den Tagesdiäten bleibt es weiterhin bei einem Vorsteuersatz von 10%, somit bei 26,40 Euro ein Vorsteuerbetrag von 2,40 Euro. Bei den Nächtigungsdiäten ist der Anteil des ortüblichen Frühstücks mit 20% anzusetzen. Darin enthalten ist ein 10%iger Vorsteueranteil von 0,27 Euro. Der Anteil der Nächtigung (80%) beeinhaltet den neuen Steuersatz von 13%, somit ein Betrag von 1,38 Euro. Zusammen steht für Nächtigungsdiäten eine Vorsteuerpauschale von 1,65 Euro zu.

 

Zimmer:     (€ 15 x 80% / 1,13) x 13% USt = € 1,38

Frühstück: (€ 15 x 20% / 1,10) x 10% USt = € 0,27

Vorsteuerpauschale für Nächtigung:   € 1,65