Prämie für frühzeitige Installation Nichtraucherschutz bis 1. Juli 2016

Spätestens bis 1.5.2018 ist das uneingeschränkte Rauchverbot in der Gastronomie umzusetzen! Wer bis 1. Juli 2016 diese Vorgabe vorzeitig und vollständig umsetzt, bekommt eine Prämie in der Höhe von 30% des Restbuchwertes der bereits vorgenommenen Investitionen vom Finanzamt zugesprochen!

Beantragt kann die Prämie ab 2. Juli 2016 auch mit den noch nicht abgegebenen Steuererklärung 2015 werden.

Rauchen ist dann nur mehr im Gastgarten oder vor dem Lokal möglich. Bitte achten Sie auf die Kennzeichnungspflicht!