Änderungen im Zahlungsverkehr der Finanzämter

Ab 1.4.2016 verschickt das FA für die Steuervorauszahlungen keine Zahlungsanweisungen mehr. Sofern Sie FinanzOnline-Teilnehmer sind und der elektronischen Zustellung zugestimmt haben, werden überdies auch die Vierteljahresbenachrichtigungen und Buchungsmitteilungen elektronisch zugestellt.

Sollten Sie dennoch keine Möglichkeit zur Nutzung eines Electronic-Banking-Systems für Ihre Steuerzahlungen haben, können Sie bei Ihrem zuständigen Finanzamt die weitere Zusendung von Zahlungsanweisungen mit einem formlosen Schreiben sowie per Telefon, FAX oder über Finanzonline beantragen.